Auch wenn die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg grundsätzlich im Ermessen der Erziehungsberechtigten liegt, gelten für die Schülerinnen und Schüler der GS Bockenem folgende einschränkende Regelungen:
Die Kinder dürfen erst nach einer von Polizei und Schule durchgeführten und bestandenen Radfahrprüfung mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen und es dort an der dafür vorgesehenen Stelle abstellen. Eine Haftung für die Fahrräder durch die Schule ist ausgeschlossen. Ohne diese Prüfung ist das Abstellen des Fahrrads auf dem Schulgelände untersagt.